Über uns 

DocuPool steht Ihnen als kompetenter Partner in der Beratung, Implementierung, Entwicklung sowie bei der Betreuung  Ihrer Dokumenten-Management Lösungen zur Seite.


Unsere Vision ist es, das Medium Internet für die täglichen Geschäftsprozesse zu nutzen und einen echten Mehrwert zu schaffen.


Alle DocuPool Mitarbeiter verfügen über ein vielfältiges Fachwissen im Bereich  des Dokumenten-Managements.


Wir haben die Kosten-Nutzen-Situation für jedes Projekt im Mittelstand im Blick. Die Kosten müssen überschaubar bleiben, Mitarbeiterressourcen dürfen nicht gebunden werden und die Einführungszeit des Projekts muss auf ein Minimum reduziert werden.


  • Jobs bei DocuPool ?

    Zurzeit sucht die DocuPool GmbH keine Mitarbeiter. 

    Schauen Sie regelmäßig auf unserer Webseite vorbei, um über aktuelle Stellenangebote informiert zu sein. 

  • Was ist DocuPool ?

    Der Name DocuPool setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. "Docu" steht für das deutsche Wort Dokumente und steht in Verbindung zu DocuWare. Das Wort "Pool" weist darauf hin, dass alle Dokumente an einem gemeinsamen Ort gesammelt werden. 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1 Geltung der Bedingungen

    (1) Angebote, Leistungen und Lieferungen der DocuPool GmbH (nachfolgend „DocuPool“) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


    (2) Mit Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber auf der Grundlage der Angebote von DocuPool gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn DocuPool ihnen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


    § 2 Angebot

    Die Angebote von DocuPool sind freibleibend. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartnerhinzunehmen. Aufträge werden nur durch Auftragsbestätigung verbindlich angenommen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform (auch Email möglich).Die Software entspricht den Beschreibungen in der Dokumentation; eine darüber hinausgehende Funktionalität schuldet DocuPool nicht. Darstellungen in der Dokumentation, in Testprogrammen, in Produkt oder Projektbeschreibungen usw. sind keine Eigenschaftszusicherungen.


    § 3 Leistung und Lieferung

    (1) Leistung und Lieferung erfolgt generell ab Lager Bruchköbel. Für den Umfang und alle weiteren Einzelheiten der Leistung/Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von DocuPool maßgebend. Abweichungen in einer etwaigen Bestellung des Auftraggebers bedürfen ebenso wie Eigenschaftszusicherungen, Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung durch DocuPool.

    (2) Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und somit nicht garantiert.

    (3) DocuPool behält sich ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und-leistungen vor.

    (4) Bei Programmen, die DocuPool lediglich in Lizenz von anderen Herstellern vertreibt, behalten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers ihre vollständige Gültigkeit, auch wenn die AGB der DocuPool hiervon abweichen. DocuPool vermittelt für diese Softwaregrundsätzlich nur die Rechte, die zu ihrer Nutzung notwendig sind.

    (5) Stellt DocuPool dem Kunden Leih- bzw. Teststellungen zur Verfügung, so ist diese Nutzung nur für den vorher festgelegten Zeitraum kostenfrei. Sollte bei Einrichtung, Installation und Betrieb dieser Teststellung Technikerunterstützung seitens DocuPool nötig sein, so ist diese kostenpflichtig. Ebenso kostenpflichtig ist eine verspätete Rückgabe nach dem vereinbarten Zeitraum.

    (6) Nimmt ein Auftraggeber/Kunde mündliche, telefonische oder elektronische Dienstleistung der DocuPool in Anspruch so bedarf dies nicht der vorherigen Angebotserstellung. Diese wird nach Zeitaufwand unter Zugrundelegung der aktuellen DocuPool Preisliste berechnet.


    (7) Bestellt ein Auftraggeber/Kunde Dienstleistung der DocuPool basierend eines Angebots, ist diese, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb von 12 Monaten, ab Bestelleingang abzurufen.


    § 4 Geheimhaltung

    DocuPool wird die ihren Mitarbeitern oder beauftragten Personenwährend der Ausführung der Leistungen zur Kenntnis gelangenden Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers, die als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, während der Dauer des Vertrages und nach dessen Beendigung geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmung des Datenschutzgesetzes fallen. Das Personal von DocuPool oder die von DocuPool beauftragten Personen werden entsprechend unterwiesen und zur Einhaltung der Vereinbarung angehalten.


    § 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen frei von Rechten Dritter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren gestattet er der  DocuPool den uneingeschränkten Zugang zu allen seinen Grundstücken, Gebäuden, Räume und technischen Einrichtungen usw. sofern es für die Durchführung der Arbeiten im Sinne desabgeschlossenen Vertrages erforderlich ist.

    (2) Der Auftraggeber gestattet den Mitarbeitern von DocuPool den Zugriff auf sowie Zugang zu seinem Softwaresystem und sämtlicher damit verbundenen Softwarekomponenten.


    § 6 Preise

    (1) Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gültig am Tag der Rechnungsstellung.

    (2) Geschätzte Angaben über Dienstleistungsaufwand, Reparatur-, Installationsdauer oder allgemein Zeiten und Dauer sind immer unverbindlich.

    (3) Eine Abrechnung der Dienstleistung erfolgt – sollte nichts anderes vereinbart sein – nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen gemäß aktueller Preisliste. Ein Minimum-Arbeitswert bei Unterstützung per Fernwartung entspricht 15Minuten. Ein Minimum-Arbeitswert bei notwendiger Unterstützungvor Ort entspricht 30 Minuten. Die weitere Taktung erfolgt im 15Minuten Rhythmus.

    (4) Die Abrechnung von telefonischer und elektronischer Dienstleistung(on demand – auf Abruf) erfolgt im Rahmen des von DocuPool ermittelten Arbeitsaufwands mit obiger Taktung.

    (5) DocuPool ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung zu verlangen, wenn zum Auftraggeber noch keine Geschäftsverbindung bestand, es sich um einen privaten Auftraggeber handelt oder Lieferung ins Ausland erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Auftraggeber zu zweifeln.

    (6) Bei Dienstleistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der üblichen Arbeitszeit werktags fallen zusätzlich die jeweils gültigen Zuschläge gemäß Preisliste an.

    (7) Der Auftraggeber trägt etwaige Mehrkosten für notwendige Fahrten zum Auftraggeber, sofern diese nicht mit pauschalen Anfahrtskosten berechnet werden, wie folgt:

    – Pkw 0,80 EUR je gefahrenem km Wegstrecke

    – Bahn 1. Klasse Fahrkarte

    – Flugzeug Business Class

    – Übernachtung tatsächliche Kosten für ÜF in Mittelklassehotel – maximal 120,- Euro


    § 7 Schutzrechte

    Ist DocuPool verpflichtet, den Liefergegenstand oder die Leistung nach Vorgaben des Auftraggebers (Zeichnungen, Modelle, Muster etc.) zu erstellen und zu liefern oder zu erbringen, so steht der Auftraggeber dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden und etwaige behördlichen Genehmigungen vorliegen. Im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung ist der Auftraggeber verpflichtet, DocuPool von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.


    § 8 Gefahrenübergang und Entgegennahme

    (1) Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Hard- und Software geht mit deren Lieferung auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder DocuPool noch andere Leistungen (z.B. Installation) übernommen hat.

    (2) Verzögert sich die Installation infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Installationsbereitschaft von DocuPool ab auf den Auftraggeber über.

    (3) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus§ 13 entgegenzunehmen.

    (4) Der Auftraggeber hat grundsätzlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.

    (5) Ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs hat der Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur Datensicherung gegen die Gefahren eines Datenverlustes zu treffen.


    § 9 Eigentumsvorbehalt

    Die Hard- und Software sowie die Dokumentationen, Handbücher und sonstiges Zubehör bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent), die DocuPool aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von DocuPool. Bei Zugriffen Dritter auf die Software, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum von DocuPool hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DocuPool die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug - ist DocuPool berechtigt, die Herausgabe der Hard- und Software oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Software durch DocuPool liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


    § 10 Zahlung und Kündigung

    (1) Die Rechnungen von DocuPool sind mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


    (2) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen von DocuPool ist im Übrigen lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Abtretung von Forderungen durch den Auftraggeber an Dritte ist ausgeschlossen.


    (3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist DocuPool berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


    (4) Die Wartungs- und Supportabonnements verlängern sich automatisch am Ende der Laufzeit für weitere 12 Monate wenn sie nicht durch den Kunden mindestens drei Monate vor Laufzeitende in schriftlicher Form gekündigt werden. Neben der ordentlichen Kündigung, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere dann vor, wenn der empfohlene Verkaufspreis für den Wartungs- und Supportvertrag um mehr als 5% erhöht wird.


    (5) DocuWare Cloud Abonnements verlängern sich automatisch am Ende der Laufzeit für weitere 12 Monate wenn sie nicht durch den Kunden mindestens drei Monate vor Laufzeitende in schriftlicher Form gekündigt werden.


    § 11 Haftung für Mängel / Gewährleistung

    (1) Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von DocuPool eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend§§ 377, 378 HGB. Er hat nach der durchgeführten Installation sowie Abnahme der Hard- und Software diese innerhalbeiner Frist von 14 Tagen auf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich an DocuPool schriftlich in nachvollziehbarer Form weiterzuleiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DocuPool sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Problemanalyseerforderlich sind und er hat bei der Eingrenzung von Fehlernmitzuwirken. Kann bei einer Überprüfung durch DocuPool der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt die Kosten der Prüfung der Auftraggeber, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch des Programms oder Vorliegen sonstiger von DocuPool nicht zu vertretender Störungen.

    (2) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Installationen, die vom Auftraggeber selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

    (3) Statt einer Fehlerbeseitigung kann DocuPool nach ihrer Wahl dem Auftraggeber die Benutzung einer neueren Programmversion oder die Lieferung einer neuen Hardwarekomponente anbieten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese zu übernehmen, es sei denn, dass die Übernahme mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist. Als unzumutbarer Nachteil gilt z.B., wenn eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der übrigen von DocuPool überlassenen Software technisch nicht möglich ist. Hat der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen oder Erweiterungen in den Programmen vorgenommen, kann er derartige Änderungen oder Erweiterungen nicht zur Begründung eines unzumutbaren Nachteilsverwenden. Lehnt der Auftraggeber die Übernahme einer neueren Programmversion ab, ohne dass ein Fall im vorgenannten Sinne vorliegt, ist DocuPool zur Fehlerbeseitigung nicht verpflichtet.

    (4) Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos oder bietet DocuPool keine fehlerfreie neuere Programmversion an, leben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Auftraggeber Gewährleistungsrechte geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und DocuPool geschlossene Verträge.

    (5) DocuPool gerät nur durch eine Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen zumindest 12Arbeitstage betragen.

    (6) Die Gewährleitungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab erfolgter Installation und Abnahme durch den Auftraggeber.

    (7) Ergänzend hat der Kunde bei Hardwarelieferungen möglicherweise Ansprüche gegenüber den Produktherstellern aus deren Garantieerklärungen (Herstellergarantien). Die Garantiefristen der Herstellergarantien sind z.T. erheblich länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Garantiezusagen der Hersteller begründen kein Rechtverhältnis mit der DocuPool, sondern geben dem Kundenausschließlich Rechte gegenüber dem Garantiegeber. Die DocuPool ist im Rahmen ihres kostenpflichtigen Services bei der Garantieabwicklung behilflich.


    § 12 Haftungsbeschränkung

    (1) Eine Haftung von DocuPool – gleich aus welchem Rechtsgrund –tritt nur ein, wenn der Schaden

    a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht worden, oder

    b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DocuPool zurückzuführen ist, oder

    c) Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind oder Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz vorliegen.

    (2) In dem Fall des Absatz 1 (a) ist die Haftung bei fahrlässiger Verursachung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehung DocuPool bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

    (3) Die Haftungsbeschränkung des Absatz (2) gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von DocuPool verursacht werden, welche nicht zur deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.

    (4) In den Fällen des Absatz (2) und (3) haftet DocuPool nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen von Verletzung von Schutzrechten Dritter.

    (5) Für den Verlust oder die fehlerhafte Verarbeitung von Daten sowie für deren Wiederherstellung und den Verlust von Programmen haftet DocuPool nach den Absätzen (1) bis (4) nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, nichtvermeidbar gewesen wäre.

    (6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. (1) bis (5) gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von DocuPool.

    (7) In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung von DocuPool für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.


    § 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

    (1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DocuPool und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtswird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

    (2) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von DocuPool ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

    (3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit allersonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


    DocuPool GmbH, D-63486 Bruchköbel, Stand 01/2022

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